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28.10.2021

Blankoverordnung – eine Zwischenmeldung

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sieht die Blankoverordnung als Regelleistung in der Heilmittelversorgung vor. Über die Ausgestaltung sollen laut Gesetzgeber der GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Physiotherapieverbände IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB-Physiotherapieverband und VPT-Verband Physikalische Therapie verhandeln.

Diese Gespräche konnten erst nach Abschluss des Schiedsverfahrens zum neuen Bundesrahmenvertrag im August 2021 begonnen werden. Der Prozess der Verhandlungen zur Blankoverordnung ist sehr komplex und wird daher einige Monate andauern.

Wie auch bei den Verhandlungen zum Bundesrahmenvertrag erarbeiten die vier Physiotherapieverbände mit ihren Fachgremien und Experten die inhaltliche Ausgestaltung der Blankoverordnung, bereiten die Verhandlungen gemeinsam in einer Arbeitsgruppe vor und stimmen die Verhandlungsstrategie miteinander ab.

Zu den Inhalten der aktuellen Gespräche zählen grundsätzliche Fragen wie beispielsweise die Festlegung von geeigneten Diagnosen und die Ausgestaltung der Blankoverordnung. Der GKV-Spitzenverband fokussiert sich auf Fragen der Finanzierung, der wirtschaftlichen Mitverantwortung der Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sowie die Gefahr einer möglichen Mengenausweitung.

Nächste Schritte

Der Gesetzgeber verlängerte aufgrund der Corona-Pandemie die Frist für die Verhandlungen von Ende März 2021 auf Ende September 2021. Nach dem Start der Verhandlungen Anfang August stellte sich schnell ein erhöhter Verhandlungsbedarf für die Ausgestaltung des Vertrages heraus. Schwierig erweist sich zudem die Findung von geeigneten Diagnosen und der Umgang mit Zulassungserweiterungen sowie dem Zertifikatssystem, da eine dringend notwendige Novellierung des Berufsgesetzes noch nicht stattgefunden hat. Die Vertragspartner haben daraufhin den Verhandlungsprozess strukturiert und vorsorglich Verhandlungstermine bis Ende März 2022 vereinbart. Außerdem wurde die Schiedsstelle darüber informiert, dass die Verhandlungen zur Blankoverordnung über den 30. September 2021 hinaus andauern.

Am Ende des Verhandlungsprozesses soll es einen Vertrag zu den Rahmenbedingungen der Blankoverordnung geben, der von den zugelassenen Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern gesondert anerkannt werden muss.

Für die Physiotherapieverbände steht fest: Im Ergebnis muss die Blankoverordnung die therapeutische Kompetenz im Sinne einer besseren physiotherapeutischen Versorgung der Patientinnen und Patienten stärken.