Blankoverordnung bei der Postbeamtenkrankenkasse
Versicherte der Postbeamtenkrankenkasse A (PBeaKK) kommen seit dem 1. November 2024 ebenfalls in den Genuss der Vorteile der Blankoverordnung. Es gelten hier die gleichen Regelungen wie bei den Krankenkassen im GKV-System, mit einer erfreulichen Ausnahme: Zuzahlungen sind von Patient*innen nicht zu leisten und folglich auch nicht einzuziehen. Bei der Abrechnung wird der PBeaKK einfach der Bruttobetrag in Rechnung gestellt.
Postbeamte B können seit November ebenfalls von den Vorteilen der Blankoverordnung profitieren – übrigens bei allen Erkrankungen. Denn: Hier gelten die gleichen Regelungen wie bei der Bundesbeihilfe.
Die aktuelle Preisliste findet Ihr jederzeit nach dem Login im Downloadbereich unserer Homepage.
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