Login Mitglieder
A- A A+ Startseite Patienten‌ & Interessierte Fachkreise
15.08.2019

Bewerber aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums – Wie sieht der Einstellungsprozess aus?

Die Stelle ist ausgeschrieben und die Physiotherapiepraxis wartet auf Bewerbungen – doch aufgrund des Fachkräftemangels kann die Position nicht oder nicht zeitnah besetzt werden. Immer mehr Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber interessieren sich daher dafür, auch Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) einzustellen. Hierfür müssen jedoch einige Bedingungen erfüllt werden.

Grundvoraussetzung dafür als Physiotherapeutin oder Physiotherapeut in Deutschland zu arbeiten, sind die allgemeinen Berufszulassungsvoraussetzungen. Darüber hinaus ist für Staatsangehörige von Ländern außerhalb des EWR folgendes erforderlich:

  • Antrag auf Berufsanerkennung bei der zuständigen anerkennenden Behörde

  • Visum bzw. Aufenthaltstitel: Bürgerinnen und Bürger aus Staaten, die nicht der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören, brauchen für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland für eine Beschäftigung ein entsprechendes Visum bzw. einen Aufenthaltstitel.

  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA): Schon bevor das Visum oder der Aufenthaltstitel beantragt wird, kann die Praxisinhaberin oder der Praxisinhaber bei der Bundesagentur für Arbeit prüfen lassen, ob die arbeitsmarktrechtlichen Voraussetzungen für eine spätere Zustimmung zu der Beschäftigung vorliegen (Vorabprüfung). Diese Zustimmung ist in der Regel eine Voraussetzung für den Aufenthalt in Deutschland zur Erwerbstätigkeit.

 

Vorabprüfung durch die Agentur für Arbeit

Für eine Vorabprüfung müssen vom Arbeitgeber diese Dokumente an die Agentur für Arbeit gesendet werden:

  • Antrag auf Vorabprüfung

  • Entwurf des Arbeitsvertrags

  • Stellenbeschreibung

  • Passkopie des Arbeitnehmers

  • Lebenslauf des Arbeitnehmers

  • Qualifikationsnachweis/e des Arbeitnehmers (Es wird empfohlen, die Erlaubniserteilung oder auch den sog. Defizitbescheid (dieser informiert über die Nachqualifizierung/Anpassung) der anerkennenden Behörde beizufügen.)

Reichen Sie die Unterlagen bitte per Post, per E-Mail (Koeln.009-OS(at)arbeitsagentur.de) oder per Fax (0228 7131030) bei folgender Agentur für Arbeit ein:

Agentur für Arbeit, Dienstgebäude Bonn - Operativer Service 009

Villemombler Straße 76

53123 Bonn

Wird Ihnen ein positiver Zustimmungsbescheid zugestellt, so leiten Sie diesen bitte im Original zusammen mit der Stellenbeschreibung und dem Arbeitsvertrag an die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer weiter.

 

Weitere Informationen

Weiterführende Auskünfte finden Sie unter diesen Links: