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26.07.2018 – Regionalverband Baden-Württemberg

Beihilfe Bund – eine Zwischenmeldung zum Inkrafttreten der Neuerungen

Nach aktuellen Informationen aus dem Bundesministerium des Innern soll die Neufassung der Achten Änderungsverordnung zur Bundesbeihilfeverordnung im August im Bundesgesetzblatt, Teil 1, veröffentlicht werden. Mit der Veröffentlichung tritt die erste Stufe dieser Verordnung für Bundesbeamte in Kraft. Die zweite Stufe folgt dann ab dem 01. Januar 2019.

Guten Nachrichten für Praxen, die ihre Privatsätze erhöhen und hierbei auf die Beihilfehöchstsätze Bezug nehmen wollen:

Nach aktuellen Informationen aus dem Bundesministerium des Innern soll die Neufassung der Bundesbeihilfeverordnung noch im August im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

Mit dem Tag der Veröffentlichung tritt dann auch die erste Stufe der Erhöhung der beihilfefähigen Höchstsätze von (linear) 20% in Kraft.

Die zweite Stufe mit einer (linearen) Erhöhung von 10% folgt dann ab dem 01.01.2019.

In der Summe steigen die erstattungsfähigen Höchstbeträge damit um ca. 32%, bei einzelnen Positionen, wie z.B. MLD 60, liegen die Erhöhungen sogar bei knapp 50%.

Wie in der letzten Netzmeldung geschrieben, gelten diese neuen Erstattungssätze ab dem Tag der Veröffentlichung automatisch für Baden-Württemberg. Zur aktuellen Liste der beihilfefähigen Höchstsätze gelangen Sie