27.05.2020
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Regionalverband Baden-Württemberg
Aufwand für Hygiene/PSA und Videotherapie sind bei Bundesbeamten beihilfefähig
Anfragen von PHYSIO-DEUTSCHLAND beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat haben ergeben, dass

- Aufwendungen für Hygienemaßnahmen in Höhe von € 1,50/pro Anwendung (zunächst befristet bis zum 30.09.2020, siehe Newsletter „BeihilfeNews4“) und
- Aufwendungen im Zusammenhang mit telemedizinischer Behandlung aus dem Heilmittelbereich (Details siehe Newsletter „BeihilfeNews2“)
(bei Bundesbeamten) beihilfefähig sind.
Ob diese Regelungen auch für die jeweiligen beihilfeberechtigten Landes- bzw. Kommunalbeamten Anwendung finden, ist aktuell noch in der Klärung. Bisher hatte sich das Land Baden-Württemberg immer an die Regelungen angepasst, wir haben diesbezüglich jedoch nochmals nachgefragt und werden Sie informieren, sobald wir dazu eine Rückmeldung haben.