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05.11.2018

Anhörung beim Gemeinsamen Bundesausschuss: Neue Heilmittel-Richtlinie nimmt Gestalt an

Am 25. Oktober 2018 fand die mündliche Anhörung im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens beim Gemeinsamen Bundesausschuss statt. Unsere Vorsitzende Andrea Rädlein war für den Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) vor Ort in Berlin dabei.

Mehr als zwei Stunden wurden Fragen beantwortet und über Details diskutiert. So hat Andrea Rädlein in der Anhörung beispielsweise mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass ein Arztwechsel einen neuen Regelfall auslösen muss.

Der aktuelle Stand im Überblick

Die vorgesehenen Änderungen an der Heilmittel-Richtlinie sind vielfältig. Wir werden ausführlich und im Detail über die Änderungen und deren Auswirkungen auf die Praxen berichten, wenn der G-BA die finale Fassung der neuen Richtlinie beschlossen hat -  hier aber schon mal wichtige Punkte in Kurzfassung:

  • Erst- und Folgeverordnung werden von "Verordnung im Regelfall" abgelöst

  • Regelfall wird zukünftig abgeleitet vom selben dreistelligen ICD-10-Code 

  • Neuer Regelfall erfolgt 16 Wochen nach Ausstellung der letzten Verordnung und nicht mehr nach Abschluss der Therapie (verordnungsfreies Intervall)

  • Medizinische Begründung bei Verordnung außerhalb des Regelfalls entfällt teilweise/komplett

  • Der GKV-Spitzenverband ist 18 Wochen vor Einführung des Genehmigungsverfahrens von der Kasse zu informieren und muss die Leistungserbringer selbst informieren 

  • Die Verordnungsfähigkeit von Doppelbehandlungen wird explizit erwähnt. 

  • Diagnosegruppen werden zusammengefasst und eine patientenindividuelle Leitsymptomatik eingeführt 

  • Der späteste Behandlungsbeginn wird auf 28 Tage verlängert, gleichzeitig ein „dringender Behandlungsbedarf (10 Tage) eingeführt

  • Unterbrechungstatbestände werden über die neue Richtlinie "legitimiert"

  • Änderungen von Gruppen- auf Einzelbehandlungen können vom Therapeuten nachvollziehbar dokumentiert werden 

  • Flexibler Wechsel von Einzel- auf Gruppentherapie wird möglich 

  • Vorrangige und optionale Heilmittel werden zusammengefasst

Zeitplan und Inkrafttreten der neuen Heilmittel-Richtlinie

Der aktuelle Zeitplan sieht vor, dass der G-BA die neue Heilmittel-Richtlinie noch im Dezember 2018 beschließen wird. In Kraft treten soll sie dann voraussichtlich zum 01. April 2019. Die Umsetzung der Änderungen soll aber erst zum 01. Oktober 2019 erfolgen. Grund für die späte Umsetzung sind die erforderlichen Anpassungen der Praxisverwaltungsprogramme in den Arztpraxen. 

Was bisher geschah

Die Bundesdelegiertenkonferenz von PHYSIO-DEUTSCHLAND hat bereits im April 2018 Forderungen zur Vereinfachung der Heilmittel-Richtlinie und damit zum längst überfälligen Bürokratieabbau beschlossen. Diese Forderungen waren seitdem Bestandteil der Gespräche mit den Verantwortlichen in Berlin – mit Erfolg! Dass eine Überarbeitung der Heilmittel-Richtlinien tatsächliche Verbesserungen in den Praxen bringt, ist allerdings kein Selbstläufer.

Neben den kontinuierlichen Gesprächen, hat der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) im September konkret schriftlich Stellung zum Entwurf der neuen Heilmittel-Richtlinie bezogen und dabei Nachbesserungen beziehungswiese Konkretisierungen gefordert.

"Teilweise bohren wir hier dicke Bretter, aber unsere Argumente für eine Vereinfachung finden Gehör. Wir bleiben so lange am Thema dran, bis der Beschluss des G-BA in trockenen Tüchern ist", betont Andrea Rädlein.