Aktuelles zu den Neuregelungen bei der Gesetzlichen Unfallversicherung
Am 21. März 2023 ist die Einspruchsfrist der Berufsgenossenschaften abgelaufen. Damit treten die neuen Vergütungen bei der DGUV, wie geplant, zum 01. April 2023 in Kraft. Außerdem konnten mit der DGUV bereits einige Fragestellungen zum neuen Rahmenvertrag geklärt werden. Dieser tritt ebenfalls am 01. April 2023 in Kraft.
Neue Preisliste online – alles auf einen Blick
Für Mitglieder von PHYSIO-DEUTSCHLAND haben wir alle neuen Informationen auf einer Seite der Homepage gebündelt – einfach hier klicken, einloggen und herunterladen. Dort finden Mitglieder folgende Informationen:
Neue Preisliste (gültig ab 01. April 2023) (Infos erst nach dem Mitgliederlogin sichtbar!)
Häufig gestellte Fragen und die Antworten darauf
Bereits im Mitglieder-Webinar am 09. März 2023 zum neuen Rahmenvertrag der DGUV haben wir einige häufig gestellte Fragen beantworten können. Im Nachgang gab es Nachfragen beispielsweise zum Thema „Langzeitverordnung“. Eine Langzeitverordnung im Sinne des § 7 Abs. 5 des neuen Rahmenvertrages erkennt man daran, dass das entsprechende Feld „Langzeitverordnung“ auf der Vorderseite des neuen Verordnungsvordrucks angekreuzt ist. Der Patient oder die Patientin muss sich diese Verordnung vor Behandlungsbeginn bei der zuständigen Berufsgenossenschaft genehmigen lassen. Dies kann formlos beispielsweise mithilfe einer dort eingereichten Kopie der Verordnung erfolgen. Erst nachdem die Verordnung entsprechend von der Berufsgenossenschaft genehmigt ist, kann die Behandlung beginnen.
Den ausführlichen Fragen-Antworten-Katalog finden Interessierte bei der DGUV online hier und auch im Mitgliederbereich von PHYSIO-DEUTSCHLAND hier.
Haben Sie weitere Fragen rund um die neuen Regelungen bei der Gesetzlichen Unfallversicherung? Dann wenden Sie sich gerne an Ihren Landesverband von PHYSIO-DEUTSCHLAND.
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