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08.05.2020

Aktueller Stand Rettungsschirm

Die ARGEn haben auf ihrer Homepage Informationen zum Antragsverfahren für Ausgleichszahlungen im Rahmen des Rettungsschirms Heilmittel veröffentlicht, die wir hier zitieren:

  1. Der Antrag auf die Auszahlung der Ausgleichszahlungen kann frühestens ab 20.05.2020 und muss bis zum 30.06.2020 in elektronischer Form gestellt werden.

  2. Einen verbindlichen Antrag erhalten Sie ab 20.05.2020 auf der Homepage der ARGEn.

  3. Eine Übersendung des Antrags ist nur an die hierfür bestimmten Emailpostfächer möglich. Anträge an andere Postfächer oder per Post sowie formlose Anträge können nicht bearbeitet werden.

  4. Die Berechnung der Ausgleichszahlung erfolgt nach der Rechtsverordnung vom 04.05.2020 und den Durchführungsbestimmungen des GKV-Spitzenverbandes.

  5. Die Ausgleichszahlungen werden ausschließlich auf Ihre Bankverbindung erfolgen, die Sie bei der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen (ARGE-IK) gemeldet haben. Sofern Sie ein Abrechnungszentrum dort hinterlegt haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Abrechnungsdienstleister.

  6. Bitte beachten Sie, dass derzeit keine telefonischen Anfragen zum Rettungsschirm beantwortet werden können.

Quelle: ARGE Heilmittelerbringer (https://www.zulassung-heilmittel.de/rettungsschirm.html)

Die komplette Rechtsverordnung zum Rettungsschirm finden Sie hier.

Wir bitten Sie, sich noch etwas zu gedulden und versichern Ihnen, wir informieren Sie sofort, wenn es weitere Neuigkeiten gibt.

Bitte bedenken Sie, dass Sie bis zum 30. Juni 2020 Zeit haben, den Antrag zu stellen.