Aktuelle Hinweise zu den Quarantäne und Isolationsbestimmungen
Am vergangenen Freitag hat die Konferenz der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten (MPK) gemeinsam mit Bundeskanzler Olaf Scholz neue Beschlüsse zur Bewältigung der Corona-Pandemie vereinbart. Mit dieser Meldung informieren wir Sie über die Neuheiten zur Quarantäne beziehungsweise Isolation.
Verkürzung der Quarantäne vereinbart
Auf Basis der Einschätzung des Expertenrates der Bundesregierung werden Bund und Länder für ein ausgewogenes Konzept zur Isolation von Erkrankten und zur Quarantäne von Kontaktpersonen sorgen. Was bedeutet das nun konkret?
Infizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern, Pflegeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe können die Isolation nach sieben Tagen beenden, wenn sie 48 Stunden symptomfrei sind und einen negativen PCR-Test nachweisen können.
Kontaktpersonen können die Quarantäne mit einem negativen PCR- oder Schnellst nach sieben Tagen beenden – ohne Test endet die Isolation/Quarantäne in der Regel nach 10 Tagen.
Folgende Kontaktpersonen müssen nicht in Quarantäne: Geboosterte (3-fach-Impfung), doppelt Geimpfte und Genesene, wenn die Impfung oder Erkrankung weniger als drei Monate zurückliegt.
Alle Informationen als Übersicht liefert eine Grafik des Bundesministeriums für Gesundheit – einfach hier klicken und Sie haben alles auf einen Blick.
Beschlüsse müssen noch gesetzlich verankert werden
Die Gesetzesvorlage, die von Bundestag und Bundesrat noch zu beschließen ist, liegt noch nicht vor. Erst daraus ist zu entnehmen, für welchen näheren Kreis der Einrichtungen (auch Physiotherapiepraxen?) die einzelnen Regelungen gelten. Diese "Generalvorlage" soll dann in den einzelnen Ländern umgesetzt und beschlossen werden (so gestern Bericht aus Berlin – Karl Lauterbach).
Wann und mit welchen konkreten Umsetzungsanweisungen also die am 07. Januar 2022 gefassten Beschlüsse der MPK in den einzelnen Bundesländern greifen, ist aktuell noch offen. Unsere Landesverbände werden die Mitglieder von PHYSIO-DEUTSCHLAND jeweils zeitnah über die Umsetzung der Maßnahmen und die Auswirkungen für die Arbeit in den Praxen in den einzelnen Bundesländern informieren.
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