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24.01.2021

Aktuelle Änderung der Coronaverordnung

Ab Montag, 25. Januar 2021 sind medizinische Masken in der Physiotherapiepraxis Pflicht!

"Was ändert sich ab dem 25. Januar an der Maskenpflicht?

In einigen Bereichen muss künftig eine medizinische Maske, statt der bisherigen „Alltagsmaske“ getragen werden. Unter medizinischen Masken sind OP-Masken (DIN EN 14683:2019-10) oder FFP2 (DIN EN 149:2001) respektive Masken der Normen KN95/N95 zu verstehen.

  • […]

  • In Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe und der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sowie in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes.

  • […]

  • Der Zutritt zu Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern ist nur mit FFP2-Maske respektive KN95- oder N95-Masken erlaubt.

  • Kinder bis einschließlich 14 Jahre dürfen weiter Alltagsmasken tragen.

  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre sind weiter von der Maskenpflicht ausgenommen.

Hinweise des Bundesamts für Arzneimittel und Medizinprodukte zur Verwendung von Mund-Nasen-Bedeckung, medizinischen Gesichtsmasken sowie partikelfiltrierende Halbmasken (FFP-Masken): https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html"

Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/