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16.12.2020

Aktualisierte baden-württembergische Corona-Verordnung ab heute, 16.12.2020: Keine Änderungen für Physiotherapiepraxen

Nachdem Bund und Länder den bundesweiten Lockdown ab Mitte dieser Woche beschlossen haben, hat die baden-württembergische Landesregierung die landesweite Corona-Verordnung entsprechend aktualisiert. Sie tritt heute in Kraft und gilt also ab sofort und bis zum 10.01.2021. Weiterhin gilt: Physiotherapeutische Praxen bleiben geöffnet!

 

An der juristischen Einschätzung des Landesverbands zu den Regulierungen für die Arbeit baden-württembergischer Physiotherapiepraxen hat sich nach Veröffentlichung der jüngsten Corona-Verordnung, die am 16.12.2020 in Kraft tritt, nichts geändert. So dürfen Physiotherapiepraxen auch nach 20.00 Uhr geöffnet haben und ist Patient*innen selbstverständlich und trotz der jüngsten Ausgangsbeschränkungen erlaubt, medizinisch notwendige therapeutische Dienstleistungen in Physiotherapiepraxen in Anspruch zu nehmen. Und anders als etwa in Krankenhäusern oder Heimen oder auch im ambulanten Pflegedienst müssen in Physiotherapiepraxen weder von Therapeut*innen noch von Patient*innen FFP2-Masken getragen werden und ist nicht gefordert, dass sich Praxismitarbeiter*innen zweimal wöchentlich mit einem Antigentest testen lassen.

 

Empfehlungen des Landesverbands

  • Auch wenn bis heute also keine Pflicht besteht, in einer Praxis eine FFP2-Maske zu tragen, so empfehlen wir Physiotherapeut*innen während der Tätigkeit am/mit dem Patienten eine solche FFP2-Maske zu tragen.

  • Überlegen Sie sich bitte als Praxisinhaber*in aufgrund der aktuellen Lage weiterhin gut, welche Dienstleistungen (z.B. Kurse) Sie trotz des Infektionsgeschehens aktuell anbieten müssen.