Änderung und Verlängerung der Corona-Verordnung: Was für Physiotherapiepraxen relevant ist
Am 30. September 2020 treten die Änderungen an der Corona-Verordnung des Landes in Kraft, die die Landesregierung am 22. September 2020 beschlossen hat. Was Physiotherapiepraxen hinsichtlich der Neuerungen beachten müssen, erfahren Sie hier.
Die Geltungsdauer der Verordnung wird bis zum 30. November 2020 verlängert. Bis dahin ist also etwa das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gefordert. Neu ist, dass ein Zutritts- und Teilnahmeverbot gilt, falls das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht befolgt wird.
Es wird weiterhin verschiedene Ausnahmen von der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung geben. Allerdings informiert die Internetseite des Sozialministeriums über folgende Änderung: „Wer aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann, muss dies nun in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen“.
Hinweis: Bitte halten Sie zu diesen Punkten gerne auch Rücksprache mit Ihrem örtlichen Ordnungsamt.
Weitere Informationen und eine Übersicht der Änderungen zum 30. September 2020 finden Sie direkt in der Corona-Verordnung der Landesregierung.
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