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24.09.2020

Änderung und Verlängerung der Corona-Verordnung: Was für Physiotherapiepraxen relevant ist

Am 30. September 2020 treten die Änderungen an der Corona-Verordnung des Landes in Kraft, die die Landesregierung am 22. September 2020 beschlossen hat. Was Physiotherapiepraxen hinsichtlich der Neuerungen beachten müssen, erfahren Sie hier.

  • Die Geltungsdauer der Verordnung wird bis zum 30. November 2020 verlängert. Bis dahin ist also etwa das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gefordert. Neu ist, dass ein Zutritts- und Teilnahmeverbot gilt, falls das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht befolgt wird.

  • Es wird weiterhin verschiedene Ausnahmen von der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung geben. Allerdings informiert die Internetseite des Sozialministeriums über folgende Änderung: „Wer aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann, muss dies nun in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen“.  

Hinweis: Bitte halten Sie zu diesen Punkten gerne auch Rücksprache mit Ihrem örtlichen Ordnungsamt.

Weitere Informationen und eine Übersicht der Änderungen zum 30. September 2020 finden Sie direkt in der Corona-Verordnung der Landesregierung.