Mitglied werden
22.06.2016 – Regionalverband Baden-Württemberg

Achtung Region Gundelfingen / Freiburg: IV Verordnungen (Integrierte Versorgung) des Verbandes für operative Privatkliniken e.V. (VOP) seit längerem nicht mehr gültig

Die IKKclassic informierte uns darüber, dass Verordnung, die nach § 73c i. V. m. §§ 140 ff. SGB V über die Durchführung von orthopädischen, chirurgischen und neurochirurgischen Eingriffen (Verträge der integrierten Versorgung) in Baden-Württemberg zwischen der ehemaligen IKK Baden-Württemberg/Hessen und dem Verband operativ tätiger Privatkliniken e.V. (VOP) keine Gültigkeit mehr haben.
Derartige Verordnungen sollen offenbar im Raum Gundelfingen/Freiburg noch von einzelnen Ärzten/Kliniken ausgestellt werden – obwohl der Vertrag zwischen dem VOP und der IKKclassic bereits vor mehreren Jahren aufgekündigt wurde. Die IKKclassic ist der Auffassung, dass die genannten Verordnungen keine Gültigkeit haben und somit kein Vergütungsanspruch bestehe – ob die IKKclassic mit dieser Rechtsauffassung richtig liegt, müsste ein Sozialgericht klären. Wir raten dringend, es auf eine solche gerichtliche Klärung nicht ankommen zu lassen – Sie sparen sich Zeit, Arbeit, Geld und Nerven, wenn Sie solche Verordnungen erst gar nicht annehmen! Wichtig: Es handelt ausschließlich um den oben genannten Vertrag zwischen der ehemaligen IKK Baden-Württemberg/Hessen und dem Verband operativ tätiger Privatkliniken e.V. (VOP). Andere Verträge nach § 73c i. V. m. §§ 140 ff. SGB V (Integrierte Versorgung) sind nicht betroffen. Wenn Sie Fragen haben erreichen Sie uns zu unseren Telefonzeiten unter 0711/925 41-0 oder Sie schreiben uns eine E-Mail an info(at)bw.physio-deutschland.de.