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04.05.2022

Achtung: Aktualisierte Quarantäne- und Isolationsregeln

In Baden-Württemberg traten gestern (Dienstag, 03. Mai 2022) eine neue Corona-Verordnung Absonderung und somit geänderte Isolations- und Quarantäneregeln in Kraft. Neu: Im Regelfall beträgt die Isolation für positiv auf Corona getestete Personen nur noch fünf Tage. Um nach der Absonderung wieder arbeiten zu dürfen, müssen Beschäftigte in Physiotherapiepraxen und Kliniken ein negatives Testergebnis vorlegen. Die Quarantäne für enge Kontaktpersonen und Haushaltsangehörige entfällt.

Anlass für die aktualisierte Corona-Verordnung Absonderung sind die neuen Absonderungs-Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts. Laut Sozialministerium BaWü gelten somit ab dem 03. Mai 2022 die folgenden Regelungen der neuen Corona-Verordnung Absonderung:

 

Was gilt weiterhin?

Auch ab dem 03. Mai 2022 sind Personen, deren Corona-Schnell- oder PCR-Test positiv war, verpflichtet, sich umgehend zu isolieren.

 

Was ist neu?

Die Isolation endet nun bereits nach fünf Tagen, vorausgesetzt, die Betroffenen haben seit mind. 48 Stunden keine Symptome wie z.B. Fieber oder Husten. Treten noch Symptome auf, so muss die Isolation fortgeführt werden und endet wie bislang nach spätestens 10 Tagen.

Was gilt zusätzlich für positiv getestete „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“ (z.B. Beschäftigte in Physiotherapiepraxen und Kliniken)?

Laut §1, Nr. 5 der Corona-Verordnung Absonderung fallen unter anderem Beschäftigte in Physiotherapiepraxen und Kliniken unter den Begriff „Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen“.

Für sie gilt: Nach der Absonderung unterliegen sie einem Berufsverbot (§4, Satz 1), das mit Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses endet, spätestens jedoch am 15. Tag nach dem Erstnachweis des Erregers. Der Schnelltest darf frühestens am ersten Tag nach Ende der Absonderung in der jeweiligen Einrichtung oder von Testzentrum, Arztpraxis, Apotheke usw. durchgeführt werden (§4, Satz 2). Ausnahme: Ist der Erstnachweis mit einem Schnelltest erfolgt und hierauf folgt ein negativer PCR-Test, so enden damit sowohl die Absonderung als auch das Berufsverbot.

 

Was gilt für Kontaktpersonen und Haushaltsangehörige?

Unabhängig vom Impfstatus müssen Kontaktpersonen und Haushaltsangehörige von positiv getesteten Personen ab sofort nicht mehr in Quarantäne. Für zehn Tage nach dem letzten Kontakt zu dieser Person wird jedoch empfohlen, Kontakte zu anderen zu reduzieren und die allgemeinen Schutzmaßnahmen einzuhalten.

Ab wann gelten die Regelungen?

Die neuen Regeln gelten ab Dienstag, 03. Mai 2022 und zwar auch für Personen, die vor diesem Datum bereits in Isolation waren.

 

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