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16.09.2019

Absetzungswelle der IKK classic

Bis heute ist die IKK classic nicht ansatzweise bereit, ihre Rückforderungsverlangen wegen vermeintlich fehlerhafter Zahlungen in den Jahren 2015, 2016 und 2017 zurückzunehmen und insbesondere auf Absetzungen zu verzichten.

Ganz im Gegenteil: Die IKK classic scheint Rückforderungsverlangen erst gar nicht mehr zu begründen bzw. Praxisinhaber zu Rezeptkorrekturen aufzufordern, um diese dann nach erfolgter Korrektur mit unterschiedlicher Begründung doch nicht zu akzeptieren.

PHYSIO-DEUTSCHLAND Baden-Württemberg ist leider nicht in der Lage, die IKK classic zu einer Rückkehr zu einem partnerschaftlichen und rechtmäßigen Verhalten zu bewegen – das gilt es zu akzeptieren.

Der Landesverband schöpft aber alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten aus, um die IKK classic zur Besinnung zu bringen und die Mitgliedspraxen zu unterstützen:

  1. Einberufung des Vertragsausschusses

  2. Erstellung von Informationsmaterial zum Aushang in der Praxis bzw. Weitergabe an die IKK-Versicherten

  3. Weitere Einbindung der Politik (Bundesgesundheitsministerium, Bundestagsabgeordneter Dr. Roy Kühne, gesundheitspolitische Sprecher) und Anschreiben an den baden-württembergischen Sozialminister Manfred Lucha

Sollten auch diese Maßnahmen nicht zielführend sein (wovon leider auszugehen ist), werden die von Absetzungen betroffenen Praxen nach Überzeugung des Vorstands von PHYSIO-DEUTSCHLAND Baden-Württemberg gut beraten sein, hiergegen zu klagen. Das ist sicherlich nichts, was man als Praxisinhaber gerne macht, vielleicht kann eine so in Gang gesetzte und medial begleitete Klagewelle aber bewirken, dass die IKK classic von weiteren Absetzungen Abstand nimmt. Weiterhin steht jeder Praxis frei, sich intensiv zu überlegen, die Zulassung der IKK classic zurückzugeben.