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08.03.2019

Absetzungen der IKK classic – es nimmt kein Ende

Wir haben Sie an dieser Stelle im Februar bereits dreimal über die Absetzungen der IKK classic informiert und führen diese verbandliche Transparenz heute sehr gerne fort.

Was seit der letzten Veröffentlichung geschah

  • Offenkundig nur vereinzelt haben Mitgliedspraxen unter Nutzung des von uns vorformulierten Schreibens versucht, eine Genehmigung laufender IKK-Rezepte einzuholen. Wie uns Mitglieder berichtet haben, reagiert man seitens der IKK classic auf solche Genehmigungsaufforderungen einigermaßen ungehalten und reklamiert, dass es einer solchen Genehmigung nicht bedarf, weil die IKK classic längst Genehmigungsverzicht erklärt habe. Wir gehen davon aus, dass die betreffenden Praxen die Behandlung ohne ausdrücklichen Genehmigungsvermerk der IKK classic zurückgewiesen haben.

     

  • Offenkundig haben erste Praxen Absetzungen für Rezepte aus dem Jahr 2016 erhalten oder sind aufgefordert worden, Rückzahlung zu leisten. Selbstverständlich sind auch Absetzungen, die sich auf bereits geprüfte Verordnungen aus dem Jahr 2016 und hierauf geleistete Zahlungen beziehen, nach Auffassung von PHYSIO-DEUTSCHLAND Baden-Württemberg rechtswidrig. Außerdem ist es selbstverständlich, dass eine entsprechende Zahlungsaufforderung der IKK classic bzw. des Abrechnungszentrums Emmendingen nicht geleistet wird.

     

  • Auch in anderen Bundesländern scheint es zu ersten Absetzungen der IKK classic zu kommen – allerdings längst nicht in dem Umfang wie in Baden-Württemberg.


  • Die Erstellung eines Musterklagschriftsatzes zur eigenen Nutzung oder zur Weitergabe an einen Anwalt des Vertrauens muss sich leider verzögern. Wir kennen noch längst nicht alle der von der IKK classic reklamierten 21 Absetzungstatbestände – diese benötigen wir aber, um jeden Einzelfall zu erfassen.

Anschreiben an Gesundheitspolitiker

Vergangene Woche haben zahlreiche Gesundheitspolitiker in Bund und Land ein umfangreiches Schreiben von PHYSIO-DEUTSCHLAND Baden-Württemberg und der VPT Landesgruppe Baden-Württemberg erhalten.

Sie können dieses Schreiben gerne hier lesen.