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12.02.2019

Absetzungen der IKK classic – das ist der Stand

Die Bemühungen von PHYSIO-DEUTSCHLAND – Baden-Württemberg, die IKK classic von ihren rechtlich fragwürdigen, möglicherweise sogar rechtswidrigen Absetzungen bereits im Jahr 2015 bezahlter Abrechnungen abzubringen, sind erheblich. Diese Anstrengungen sind jedoch leider, man muss das so deutlich schreiben, bis jetzt nicht ansatzweise von Erfolg gekrönt. So bleibt uns leider nur übrig, Sie über den aktuellen Stand zu informieren.

    1. Aufgrund von 21 verschiedenen Tatbeständen sieht die IKK classic Absetzungsnotwendigkeit. Leider will die Krankenkasse diese Liste aber nicht an PHYSIO-DEUTSCHLAND – Baden-Württemberg herausgeben – und verweigert uns damit bedauerlicherweise die Möglichkeit aufzuzeigen, dass einzelne dieser Tatbestände gar keine Absetzungsgründe sind.

    2. Den von PHYSIO-DEUTSCHLAND vorgeschlagenen Prüf-Stopp wird es aktuell nicht geben. Vielmehr soll auch weiterhin geprüft und abgesetzt werden. Außerdem sollen die Prüfungen und Absetzungen auf die Kalenderjahre 2016 und 2017 ausgeweitet werden. Als Grund für diese Entscheidung führt ein Vertreter der Krankenkasse an, dass dieses Thema zwischenzeitlich und durch die unterschiedlichen Aktionen, die auch von Seiten der Verbände gelaufen sind, für die IKK classic zu einem „Politikum“ geworden ist, das man nun entsprechend durchziehen wolle.

    3. Die Idee von PHYSIO-DEUTSCHLAND Baden-Württemberg, zu den einzelnen 21 Absetzungstatbeständen Musterklagen zu führen, sieht zwar grundsätzlich auch die IKK classic als sinnvoll an, denn so könnte vermieden werden, dass jede betroffene Praxis selbst Klage einreichen muss. Jedoch will man hierzu erst noch verbindliche Rücksprache mit dem eigenen Justiziariat halten, um zu klären, ob der IKK classic Nachteile entstehen könnten, wenn man sich diesbezüglich mit PHYSIO-DEUTSCHLAND einigt.

      Hinweis: Derzeit liegen der IKK classic wegen Absetzungen, die das Jahr 2015 betreffen, erst zwei Klagen vor. Man an geht aber von Seiten der Krankenkasse fest davon aus, dass es weitere Klagen geben wird (und hat dies von Anfang an auch eingeplant).

    4. Die IKK classic würde gerne die telefonische Kommunikation fortführen, um auf der Arbeitsebene „im Gespräch“ zu bleiben. PHYSIO-DEUTSCHLAND Baden-Württemberg wird sich diesem Wunsch natürlich nicht versperren. Die Sinnhaftigkeit der Aufrechterhaltung einer Kommunikation scheint aber problematisch, wenn man sich in der Sache nicht auf die betreffenden Praxen zubewegt, sondern im Gegenteil das rechtswidrige oder jedenfalls rechtlich fragwürdige Verhalten auf weitere Kalenderjahre ausweitet.

    5. Mittlerweile hat PHYSIO-DEUTSCHLAND das Bundesversicherungsamt (BVA) angeschrieben. Wir gehen davon aus, dass das BVA als Rechtsaufsichtsbehörde die IKK classic zu einer offiziellen Stellungnahme auffordern wird.