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19.11.2021

Ab 17. November 2021 gilt die Alarmstufe in Baden-Württemberg

Da nun auch die kritische Marke von 390 Corona-Patient*innen auf Intensivstationen in Baden-Württemberg überschritten wurde, hat das Landesgesundheitsamt entsprechend der aktuell geltenden Corona-Verordnung die Alarmstufe ausgerufen. Ab Mittwoch, den 17. November 2021 gelten somit weitere Einschränkungen vor allem für Nicht-Geimpfte/Nicht-Genesene.

 

Ganz wichtig:

Physiotherapiepraxen bleiben basierend auch auf der letzten Fassung der Corona-Verordnung vom 28.10.2021 von der 3G-Regel ausgenommen.

 

Nach wie vor gilt:

  • In jeder Stufe ist Rehasport – wie Physiotherapie – ohne Testung möglich. Und auch wenn für Funktionstraining eine Verordnung vorliegt, ist sie dem Rehasport gleichgestellt.

  • Die Pflicht, in der Physiotherapiepraxis eine medizinische Maske zu tragen, gilt weiterhin unverändert (für die Ausnahmen siehe hier, S. 1).

 

Jedoch ändert sich beim Übergang von der Warn- zur Alarmstufe Folgendes:

  • Präventionskurse und fitnessstudioähnliche Angebote: In der Alarmstufe gilt für diese Angebote im Freien die 3G-Regel mit PCR-Test, in geschlossenen Räumen die 2G-Regel (siehe hier, S. 7; für die Ausnahmen von der PCR-Pflicht und 2G-Beschränkung siehe hier, S. 1)

  • Wellnessangebote: Nach verbandlicher Auffassung gilt in der Alarmstufe für diese als körpernahe Dienstleistungen die 3G-Regel mit PCR-Test (siehe hier, S. 5).

 

Durch die gestrige Beschlussfassung des Bundestags kann es noch zu weiteren Änderungen kommen. Wenn sich etwas auf Bundes- oder Landesebene ändert, werden wir Sie informieren.

 

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