03.11.2021
–
Regionalverband Baden-Württemberg
Ab 03. November 2021 gilt Warnstufe in Baden-Württemberg
Da die kritische Marke von 250 Corona-Patient*innen auf Intensivstationen in Baden-Württemberg überschritten wurde, hat das Landesgesundheitsamt entsprechend der aktuell geltenden Corona-Verordnung die Warnstufe ausgerufen. Ab dem heutigen Mittwoch, 03. November 2021 gelten somit Einschränkungen vor allem für Nicht-Geimpfte/Nicht-Genesene.

Weiterhin sind alle Leistungen der Physiotherapie basierend auf der Corona-Verordnung von der 3G-Regel ausgenommen.
Jedoch ändert sich beim Übergang von Basis- zu Warnstufe Folgendes:
- Präventionskurse und fitnessstudioähnliche Angebote: In der Warnstufe gilt für diese als Sportangebote im Freien die 3G-Regel mit Schnelltest, in geschlossenen Räumen die 3G-Regel mit PCR-Test! (siehe hier, S. 7; für die Ausnahmen von der PCR-Pflicht und 2G-Beschränkung siehe hier, S. 1)
- Wellnessangebote: In der Warnstufe gilt für dieseals körpernahe Dienstleistungendie 3G-Regel mit Schnelltest (siehe hier, S. 5).
Nach wie vor gilt:
- In jeder Stufe ist Rehasport – wie Physiotherapie – ohne Testung möglich. Wenn für Funktionstraining eine Verordnung vorliegt, ist sie dem Rehasport gleichgestellt.
- In jeder Stufe herrscht eine Testpflicht für nicht-geimpfte/nicht-genesene Angestellte und Selbständige (siehe hier). Nach wie vor sind hier Antigen-Schnelltests ausreichend (siehe hier unter „Testpflicht für Mitarbeitende und Selbstständige“).
- Die Pflicht, in der Physiotherapiepraxis eine medizinische Maske zu tragen, gilt weiterhin unverändert (für die Ausnahmen siehe hier, S. 1).
Weitere Informationen
- Landesgesundheitsamt ruft Warnstufe aus (baden-wuerttemberg.de, Pressemitteilung 02.11.2021)
- Die aktuellen Corona-Regelungen auf einen Blick (baden-wuerttemberg.de)
- Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung des Landes (baden-wuerttemberg.de)
- Weitere Antworten zur Corona-Verordnung und Physiotherapie finden Mitglieder in unserem FAQ Corona. (Link wird nach dem Mitgliederlogin angezeigt)