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03.11.2021

Ab 03. November 2021 gilt Warnstufe in Baden-Württemberg

Da die kritische Marke von 250 Corona-Patient*innen auf Intensivstationen in Baden-Württemberg überschritten wurde, hat das Landesgesundheitsamt entsprechend der aktuell geltenden Corona-Verordnung die Warnstufe ausgerufen. Ab dem heutigen Mittwoch, 03. November 2021 gelten somit Einschränkungen vor allem für Nicht-Geimpfte/Nicht-Genesene.

Weiterhin sind alle Leistungen der Physiotherapie basierend auf der Corona-Verordnung von der 3G-Regel ausgenommen.

 

Jedoch ändert sich beim Übergang von Basis- zu Warnstufe Folgendes:

  • Präventionskurse und fitnessstudioähnliche Angebote: In der Warnstufe gilt für diese als Sportangebote im Freien die 3G-Regel mit Schnelltest, in geschlossenen Räumen die 3G-Regel mit PCR-Test! (siehe hier, S. 7; für die Ausnahmen von der PCR-Pflicht und 2G-Beschränkung siehe hier, S. 1)

  • Wellnessangebote: In der Warnstufe gilt für diese als körpernahe Dienstleistungen die 3G-Regel mit Schnelltest (siehe hier, S. 5).

 

Nach wie vor gilt:

  • In jeder Stufe ist Rehasport – wie Physiotherapie – ohne Testung möglich. Wenn für Funktionstraining eine Verordnung vorliegt, ist sie dem Rehasport gleichgestellt.

  • Die Pflicht, in der Physiotherapiepraxis eine medizinische Maske zu tragen, gilt weiterhin unverändert (für die Ausnahmen siehe hier, S. 1).

 

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