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04.10.2022

Ab 01. Oktober 2022: Dreifache Immunisierung notwendig für Entschädigung bei Absonderung (bzw. 2x Impfung, 1x Genesung)

Befindet sich Personal durch Corona bedingt in Isolation, so können Arbeitgeber*innen aktuell beim Staat eine Entschädigung für den Verdienstausfall beantragen. Ab 01. Oktober 2022 ist dies laut Gesundheitsministerium BaWü nur noch möglich, wenn das Personal drei Immunisierungsereignisse (Impfung oder Genesung, davon mind. zwei Impfungen) vorweisen kann.

Dasselbe gilt auch für Entschädigungsanträge von Selbstständigen.

Ausnahmen gelten wie bisher für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies mit einem Attest nachweisen.

Grund für die geänderte Regelung ist, dass die Ständige Impfkommission (STIKO) eine dritte Impfung für alle Bürger*innen empfohlen hat.

 

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