3G-Pflicht in Physiotherapiepraxen
Ab heute gilt an sämtlichen Arbeitsplätzen in Deutschland die 3G-Regelung. Wer das Betriebsgelände betreten will, muss nachweisen, dass er geimpft, getestet oder genesen ist. Physiotherapiepraxen gehören zu den Einrichtungen mit besonders hohem Infektionsrisiko und wären daher nach dem Infektionsschutzgesetz sogar zur täglichen Testung aller Mitarbeitenden, egal ob geimpft oder genesen, verpflichtet. Doch diese Regelung ist unter Juristen aktuell höchst umstritten.
Innerhalb des Gesetzes wird auf einen weiteren Paragrafen verwiesen, der Sonderregelungen für Tests bei Geimpften und Genesenen in den niedergelassenen Praxen beschreibt. Juristen vermuten einen Verweisungsfehler im Gesetzestext. Einige KV-Bezirke haben die Anwendung der täglichen Testverpflichtung für Geimpfte und Genesene in Arztpraxen bereits kurzfristig ausgesetzt.
PHYSIO-DEUTSCHLAND steht in engem Austausch mit den Gesundheitsministerien und versucht eine schnellstmögliche Klärung des Sachverhaltes für die physiotherapeutischen Praxen herzustellen. Wir haben bereits Informationsmaterial und Dokumentationshilfen für Sie vorbereitet, werden diese aber erst veröffentlichen, wenn juristische Klarheit besteht.
Bis dahin empfehlen wir Ihnen, die Grundregel des neuen § 28 b Infektionsschutzgesetz anzuwenden: Ungeimpfte und Nicht-Genesene dürfen die Praxis demnach nur nach Vorlage eines Schnelltests von einem zertifizierten Anbieter (Testzentrum, Arztpraxis) betreten. Die Regelung bezieht sich auf alle Mitarbeitenden und Besuchs- oder Begleitpersonen. Patientinnen und Patienten sind von der Testpflicht ausgenommen.
Alle weiteren Details liefern wir Ihnen schnellstmöglich nach. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
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