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03.02.2023
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Regionalverband Baden-Württemberg
Wer kommt für die Fahrzeiten bei Hausbesuchen auf und wie sieht es mit der Haftungslage aus?
Das Thema Fahrtzeiten von Mitarbeitern, die teilweise oder ausschließlich bei Kunden oder Patienten vor Ort ihre Arbeitsleistung erbringen, war zuletzt häufiger Gegenstand von Urteilen in der Rechtsprechung. Das Bundesarbeitsgericht hat insbesondere mit einer Entscheidung vom 18.03.2020 (Az. 5 AZR 36/19) für Klarheit gesorgt, wie solche Fahrtzeiten zu und von Kunden eingeordnet werden müssen – auch wenn die Thematik nach wie vor nicht abschließend geklärt ist und weitergehende Fragen noch offen sind.

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