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15.12.2017 – Regionalverband Baden-Württemberg

Vorsicht Falle: Behandlung von Polizeibeamten

Polizisten, die über die Freie Heilfürsorge versichert sind, sind keine „klassischen“ Kassenpatienten. Seit jeher werden aber auch Polizisten in PT-Praxen behandelt und wird die Rechnung direkt an die zuständige Landespolizeidirektion gesandt – maßgebend ist der jeweilige AOK-Satz zuzüglich 10 Prozent. So weit, so gut.

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