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11.07.2013 – Regionalverband Baden-Württemberg

„Verordnung außerhalb des Regelfalls“ bei WS1, EX1, EX2, LY1 und AT1

Bei den Indikationsschlüsseln WS1, EX1, EX2, LY1 und AT1 kann keine „Verordnung außerhalb des Regelfalls“ ausgestellt werden – sagen die Krankenkassen. Und setzen – teilweise munter – ab, wenn Physiotherapiepraxen solche Verordnungen abtherapieren und abrechnen. Nur: Haben die Krankenkassen Recht? Dürfen die Krankenkassen solche Verordnungen absetzen?

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