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30.08.2016 – Regionalverband Baden-Württemberg

Überarbeitete Handlungsanleitung der DGUV zur Verordnung, Durchführung und Qualitätssicherung der Physiotherapie/ Krankengymnastik

Die Handlungsanleitung zur Verordnung, Durchführung und Qualitätssicherung der Physiotherapie/Krankengymnastik, Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP), Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW) und Arbeitsplatzbezogene Muskuloskeletale Rehabilitation (ABMR) in der gesetzlichen Unfallversicherung wurde überarbeitet und ist seit März 2016 gültig.

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