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31.07.2015 – Regionalverband Baden-Württemberg

Der Ombudsmann der PKV und der Teilheilpraktiker-Physiotherapie

Viele PTs haben mittlerweile den Teilheilpraktiker für Physiotherapie erworben. Die Frage, ob die Private Krankenversicherung für Leistungen des Teilheilpraktikers erstattungsverpflichtet ist, wird deshalb immer drängender. Gerichtliche Klärung ist bislang nicht erfolgt. Die Stellungnahme des Ombudsmannes der PKV liegt aber seit Kurzem vor – mit für Privatpatienten erfreulichem Inhalt.

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