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13.09.2016 – Regionalverband Baden-Württemberg

Das Urteil des BSG zur Freien Mitarbeit - Urteilsgründe

Die schriftliche Urteilsbegründung der Entscheidung vom 24. März 2016 des Bundessozialgerichts (BSG) bezüglich der Freien Mitarbeit in Physiotherapiepraxen liegt jetzt endlich vor. Damit steht fest: Die Freie Mitarbeit in der PT-Praxis ist selbstverständlich rechtlich zulässig und möglich – nur eben an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

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