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14.12.2017

Zwischenstand AOK-Verhandlungen: Verband rät Dezemberabrechnung noch zurückzuhalten

Nach dem Scheitern der Preisverhandlung mit der AOK Baden-Württemberg zeichnet sich nun die Möglichkeit eines kurzfristigen Abschlusses ab. Der Verband rät aus diesem Grund, die Dezemberabrechnung noch zurückzuhalten.

Auch wenn wir leider seit der jüngsten Preisverhandlung mit der AOK Baden-Württemberg wissen, dass nichts gilt, solange es nicht unterschrieben ist, wollen wir Ihrem absolut berechtigten Interesse, zeitnahe Information zu der Entwicklung der AOK-Preisverhandlung zu haben, mit der nachfolgenden Meldung nachkommen – bitte genießen Sie die Meldung mit derselben Vorsicht, wie der Verband das tut.

Aufgrund der vielseitigen Bemühungen zu einem zufriedenstellenden Ergebnis bezüglich einer Preisvereinbarung mit der AOK zu kommen, besteht derzeit Hoffnung, dass die Verbände mit der AOK Baden-Württemberg in naher Zukunft zu einem Abschluss kommen. Da zu vermuten ist, dass die dann vereinbarten Preise ab 01.12.2017 Gültigkeit haben, raten wir den Praxen, die selbstabrechnen, mit der Dezemberabrechnung noch die kommende Woche abzuwarten. Wer Kunde des Abrechnungszentrums azh/zrk ist, hat es insoweit ganz einfach – die azh/zrk berechnet der AOK nämlich die veränderten Preise für die betreffenden Rezepte automatisch nach, ohne dass hierfür gesonderte Kosten entstehen. Wer Kunde eines anderen Abrechnungszentrums ist, sollte dort nachfragen, ob eine solche automatische Nachberechnung vorgenommen wird.

Sobald es neue Entwicklungen gibt, werden wir Sie selbstverständlich umgehend informieren.

Mit kollegialen Grüßen

Michael N. Preibsch
Vorsitzender Landesverband Baden-Württemberg