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03.07.2018

Verordnungsverhalten der Ärzte: Verband informiert Kostenträger, KV und KZV

Seit einigen Wochen sammeln wir die Rückmeldungen unserer Mitglieder zum veränderten Verordnungsverhalten einiger Ärzte. Unser Eindruck: Hinter den ausbleibenden oder vom Umfang reduzierten Verordnungen steckt entweder System oder große Unwissenheit aufseiten der Ärzteschaft. Wir haben deswegen die Kostenträger sowie die Kassenärztliche Vereinigung und die Kassenzahnärztliche Vereinigung informiert und gebeten, Aufklärungsarbeit zu leisten. Lesen Sie hier unseren Brief im Wortlaut:

"Veränderung des Verordnungsverhaltens / Verordnungsrückgang in der Physiotherapie

Sehr geehrte (…),

durch gesetzgeberische Vorgaben sind die Vergütungen für physiotherapeutische Leistungen im letzten Jahr und werden die Vergütungen physiotherapeutischer Leistungen in diesem und im kommenden Jahr bundesweit um jeweils ca. 10 v.H. steigen.

Mit gewisser Besorgnis nehmen wir nun seit ein paar Monaten zur Kenntnis, dass wir aus unterschiedlichen Mitgliedspraxen die überaus bedauerliche Rückmeldung erhalten, dass sich die Verordnungsweise von (einzelnen) Vertragsärzten signifikant von der bisherigen Verordnungsweise unterscheidet.

Insbesondere werden. folgende Entwicklungen reklamiert:

  • Verordnung von Massage und Krankengymnastik statt Manuelle Therapie, insbesondere auch durch Zahnärzte

  • Verordnung von geringen Behandlungsanzahlen je Verordnung (Stichwort: 3er-Rezepte)

  • Neu-/Erstverordnungen bleiben völlig aus; um Folgeverordnung müssen die Patienten ebenso „betteln“, wie für Verordnungen außerhalb des Regelfalls

  • Ausweichen auf Anordnung von Rehasport/Funktionsgymnastik

  • Ausbleiben von Verordnungen von ergänzenden Heilmitteln

  • Verordnung von Hilfsmitteln statt Physiotherapie

Möglicherweise begründet sich diese signifikante Änderung der Verordnungsweise darin, dass die betreffenden Vertragsärzte und Vertragszahnärzte fehlerhaftweise annehmen, aufgrund der gestiegenen Preise für physiotherapeutische Leistungen früher ihr Richtgrößenvolumen auszuschöpfen. Eine andere Erklärung haben wir derzeit für dieses gegenüber uns reklamierte Verhalten nicht.

Der Gesetzgeber hat mit der Vorgabe, für physiotherapeutische Leistungen höhere Preise zu zahlen, die Erwartung verbunden, dass die Praxen in der Lage sind, ihren angestellten Mitarbeitern höhere Gehälter zu bezahlen, um so einem allseits reklamierten Fachkräftemangel in der ambulanten Versorgung zu begegnen. Eine oben beschriebene Entwicklung würde diesen gesetzgeberischen Zweck konterkarieren.

Wir würden es sehr begrüßen, wenn durch Sie eine Information an die Vertrags(zahn)ärzteschaft gehen würde, in der die Rechtslage eindeutig erläutert wird.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Austrup
Vorstand"

Sobald wir Rückmeldung von einem oder mehreren der Briefempfänger haben, werden wir Sie selbstverständlich umgehend informieren.