Login Mitglieder
A- A A+ Startseite Patienten‌ & Interessierte Fachkreise
11.12.2017

Verordnungen: Wir brauchen weniger Bürokratie und mehr Rechtssicherheit – jetzt mitgestalten!

Fehlerhafte Verordnungen, erhöhter Abstimmungsbedarf mit den verordnenden Ärzten und Absetzungen durch die Krankenkassen – alles Gründe für Ärger und hohen, unbezahlten Zeitaufwand in der Praxis. Für PHYSIO-DEUTSCHLAND steht fest: Verbesserungen müssen her!

"Wir machen uns stark für weniger Bürokratie und mehr Rechtssicherheit in der Abrechnung für unsere Mitglieder", betont Andrea Rädlein, Vorsitzende von PHYSIO-DEUTSCHLAND.

Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband stehen an

Ende Januar 2018 stehen Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband zu den Rahmenempfehlungen gemäß § 125 Abs. 1 SGB V an, unter anderem auch der Themenblock "erforderliche Angaben auf den Verordnungen und einheitliche Regelungen zur Abrechnung". Im Kern geht es darum, sich auf einheitliche Vorgaben hinsichtlich der notwendigen Angaben einer Verordnung und deren Korrekturmöglichkeiten zu verständigen.

"Aktuell bereiten wir diese wichtigen Verhandlungen vor. Wir erfassen derzeit alle möglichen Fehlerquellen und erarbeiten dafür konkrete Optimierungsvorschläge für die Verhandlungen", erklärt Andrea Rädlein.

Aufruf: erforderliche Angaben und Fehlerquellen melden – jetzt mitgestalten

Melden Sie uns Ihre Erfahrungen mit fehlerhaften Verordnungen und mögliche Lösungsansätze! Wir sammeln bis zum 31. Dezember 2017 Ihre Vorschläge und Anmerkungen. Diese fließen Anfang 2018 in die finale Vorbereitung des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) für die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband ein. Unser gemeinsames Ziel mit den Mitgliedsverbänden des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV): Weniger Bürokratie und mehr Rechtssicherheit für unsere Praxisinhaber.

Bitte senden Sie Ihre Anmerkungen unter dem Betreff "weniger Bürokratie für Physiotherapeuten" per E-Mail an info(at)physio-deutschland.de.

Unser Ziel ist es, schnellstmöglich bundeseinheitliche und rechtsverbindliche Vorgaben für die Überprüfung und gegebenenfalls Korrektur von Verordnungen mit dem GKV-Spitzenverband zu verhandeln. Im zweiten Schritt müssen die Inhalte dieser Vereinbarungen dann – soweit möglich – in die zertifizierte Arztsoftware einfließen, um Fehlerquellen zu minimieren und den bürokratischen Aufwand in unseren Praxen zu reduzieren.