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29.03.2018

Terminänderung: Informationsveranstaltungen zur Transparenzregelung in Freiburg

Die Informationsveranstaltung zur Transparenzregelung in Freiburg am 18. April 2018 beginnt nicht wie angekündigt um 14.30 Uhr, sondern erst um 16.30 Uhr.


Aus organisatorischen Gründen verschiebt sich die Anfangszeit unserer Veranstaltung in Freiburg um zwei Stunden auf 16.30 Uhr. Das Ende ist um 19.00 Uhr geplant. Alle Mitglieder, die sich bereits angemeldet haben, werden per E-Mail informiert.

An folgenden Terminen und in folgenden Orten finden weitere Informationsveranstaltungen statt:

18. April von 16.30 bis ca. 19.00 Uhr in Freiburg, Gesundheitsschulen Südwest,
Konrad-Goldmann-Str. 7, 79100 Freiburg

02. Mai von 14:30 Uhr bis ca. 18.00 Uhr in Heidelberg, SRH Hochschule Heidelberg, Fakultät für Therapiewissenschaften, Maria-Probst-Straße 3, 69123 Heidelberg.

06. Juni von 15.00 bis ca. 18.30 Uhr  in Ulm, Ulmkolleg, Lehr- und Weiterbildungsinstitute für Physiotherapie, Massage und Podologie, Oberberghof 5, 89081 Ulm.

Referenten sind Michael N. Preibsch, Vorstandsvorsitzender, und Roland Hein, Justiziar von PHYSIO-DEUTSCHLAND Baden-Württemberg.

Herzlich eingeladen zu den Veranstaltungen sind sowohl Praxisinhaber als auch Angestellte in Praxen, die Mitglied von PHYSIO-DEUTSCHLAND sind. Um eine verbindliche Anmeldung per E-Mail an info(at)bw.physio-deutschland.de oder über die Homepage wird gebeten (https://www.bw.physio-deutschland.de/termine).

Hintergrund zur Transparenzregelung

Durch das Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz wurde die Grundlohnsummenbindung für die Jahre 2017 bis 2019 ausgesetzt, was dazu führte, dass die PT-Verbände mit den Primär- und Ersatzkassen für diese Zeitspanne Preiserhöhungen von insgesamt rund 30 Prozent erzielen konnten.

Der Gesetzgeber verbindet mit der besseren Vergütung der physiotherapeutischen Leistung aber die Erwartung, dass die niedergelassenen Praxen die Umsatzzuwächse in Form von höheren Gehältern an ihre angestellten Mitarbeiter weitergeben, die Arbeit in der Praxis dadurch wieder attraktiver wird und sich folglich wieder mehr Physiotherapeuten für eine Arbeit in der niedergelassenen Praxis interessieren.

Um zu prüfen, ob diese gesetzgeberische Erwartungshaltung eintrifft, wurde die Transparenzregelung in das Gesetz aufgenommen. Sie verpflichtet Kassen und Verbände, eine Regelung über Art und Umfang der Nachweise zu treffen, welche Arbeitsentgelte Arbeitnehmer in der niedergelassenen Praxis gezahlt bekommen.