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08.05.2020

Prävention: GKV-Spitzenverband bessert nach bei der Frist für die Anbieterqualifikation

Der GKV-Spitzenverband hat die Frist zur Erlangung der Anbieterqualifikation um drei Monate bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Je nach Ausgangslage können die Kurse dazu als Präsenzveranstaltung oder coronabedingt auch als Onlinekurs stattfinden. Damit kommt der GKV-Spitzenverband einer Forderung von PHYSIO-DEUTSCHLAND nach, die wir bereits am 02. April an die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) herangetragen hatten.

Am 24. April 2020 haben wir über den Stand der Dinge in Sachen Präventionskurse und unsere Forderung zur Erlangung der Anbieterqualifikationen berichtet – lesen Sie hier unsere Meldung dazu.

Nun schreibt der GKV-Spitzenverband auf seiner Homepage zur Zusatzqualifikation bzw. Programmeinweisung für angehende Kursleitungen entsprechend den am 30. September 2020 auslaufenden Regelungen zur Anbieterqualifikation: „Können geplante oder bereits begonnene Veranstaltungen zur Erlangung von Zusatzqualifikationen oder Programmeinweisungen aufgrund von Kontaktbeschränkungen nicht wie vorgesehen durchgeführt werden, können sie bis 31. Dezember 2020 nachgeholt werden. Ferner kann bis zum 31. Dezember 2020 von der im Leitfaden Prävention bzw. in den Kriterien zur Zertifizierung verankerten Präsenzverpflichtung abgewichen werden. Es ist möglich, Programmeinweisungen und Zusatzqualifikationen informations- und kommunikationstechnologie-basiert zu absolvieren.