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20.06.2017 – Regionalverband Baden-Württemberg

Neues Infoblatt: Durchführung und Abrechnung von Doppelbehandlungen

Doppelbehandlungen können Ärzte „in seltenen medizinischen Fällen“ verordnen, so steht es in den Rahmenverträgen der Krankenkassen. Soll eine Doppelbehandlung durchgeführt werden, reicht eine entsprechend Angabe auf dem Verordnungsvordruck im Feld Heilmittel, zum Beispiel „KG als Doppelbehandlung“. Eine medizinische Begründung ist nicht erforderlich.

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