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29.09.2022

Neue Corona-Verordnung: Medizinische Maskenpflicht für Personal in Physiotherapiepraxen

Nachdem sich Mitte September 2022 mit dem COVID-19-Schutzgesetz die bundesweiten Regelungen geändert haben, hat das Land Baden-Württemberg nun entsprechend die Corona-Verordnung angepasst. Ab 01. Oktober 2022 gilt: Personal in Physiotherapiepraxen, das tätigkeitsbedingt physischen Kontakt zu anderen Personen hat, muss eine medizinische Maske tragen.

 

Was gilt für Personal in Physiotherapiepraxen ab dem 01. Oktober 2022?

Die CoronaVO (§3, Satz 1, Nr. 2) regelt, dass das Personal in Physiotherapiepraxen (wenn tätigkeitsbedingt physischer Kontakt zu anderen Personen besteht) mindestens eine medizinische Maske tragen muss. Alternativ kann eine FFP2-Maske (oder vergleichbar getragen werden).

 

Was gilt für Patient*innen und Besucher*innen in Physiotherapiepraxen?

Durch die bundesweite Gesetzesanpassung wird dies nun bundesweit einheitlich geregelt. Vom 01. Oktober 2022 bis 07. April 2023 dürfen Physiotherapiepraxen von Patient*innen und Besucher*innen nur noch mit FFP2-Maske (oder vergleichbar) betreten werden. 

 

Gibt es Ausnahmen von der Maskenpflicht?

Ja, sowohl von der medizinischen Maskenpflicht für Personal als auch von der FFP2-Maskenpflicht für Patient*innen und Besucher*innen gibt es Ausnahmen.

Für beides gelten folgende Ausnahmen (siehe Corona-Regeln ab 1. Oktober 2022 auf einen Blick):

  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre

  • Bei FFP2-Maskenpflicht dürfen Kinder bis einschließlich 13 Jahre auch eine medizinische Maske tragen

  • Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztlicher Nachweis notwendig)

  • Für gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit ihnen kommunizieren, sowie ihre Begleitpersonen

  • Sofern ein anderweitiger mindestens gleichwertiger Schutz für andere Personen gegeben ist

 

Wo finde ich weitere Informationen?

 

Wo erhalte ich einen Aushang, um meine Patient*innen über die für sie geltende FFP2-Maskenpflicht zu informieren?

Unsere Mitglieder können sich im FAQ Corona unter „Nützliche Dokumente“ das „Plakat FFP2-Maske“ herunterladen: https://bw.physio-deutschland.de/mitgliederbereich/aktuell-faq-corona.html#c14138

(nach dem Mitgliederlogin führt der Link Sie direkt zum PDF des Plakats)

 

Was muss ich aktuell sonst noch an Corona-Regelungen beachten?

Zum 01. Oktober 2022 hat sich auch die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung geändert. Hier erfahren Sie mehr darüber, welche Schutzmaßnahmen Sie als Arbeitgeber*in für Ihre Angestellten treffen müssen.