ITSG-Zertifikate: Ab 2026 nur noch ein Jahr gültig

Für Leistungserbringer im Gesundheitswesen, darunter auch Physiotherapiepraxen, ändert sich ab 2026 die Laufzeit neu ausgestellter ITSG-Zertifikate:
Zertifikate, die erst ab dem 1. Januar 2026 ausgestellt werden, haben laut ITSG künftig nur noch eine einjährige Gültigkeit. Wichtig: Diese Regelung betrifft alle, die ihr Zertifikat selbst beantragen müssen, beispielsweise dann, wenn die Praxissoftware kein eigenes integriertes Zertifikatsangebot bereitstellt.
Ein ITSG-Zertifikat ist ein digitales Sicherheitszertifikat, das Praxen für den verschlüsselten und geprüften elektronischen Datenaustausch mit den Krankenkassen im Rahmen der Abrechnung benötigen. Ohne ein gültiges Zertifikat kann keine sichere Übermittlung der Abrechnungsdaten erfolgen.
Aktuell besteht jedoch noch ein Vorteil: Laut ITSG haben alle Zertifikate, deren Zertifizierung bis zum 31.12.2025 abgeschlossen ist, weiterhin eine dreijährige Gültigkeit. Da die Bearbeitungszeit üblicherweise nur 3–4 Werktage beträgt, können Physiopraxen jetzt noch rechtzeitig handeln.
Für betroffene Praxen kann es sich daher finanziell lohnen, noch in diesem Jahr ein Zertifikat zu beantragen, um von der längeren Laufzeit zu profitieren. Voraussetzung ist, dass der Antrag vollständig gestellt wird und die Zertifizierung rechtzeitig vor Jahresende abgeschlossen ist.
Von daher: Prüfen Sie, ob ihr Softwareanbieter ein eingebettetes Zertifikat bereitstellt oder ob ein eigenständiger Antrag über das ITSG-Trust Center notwendig ist – und werden Sie gegebenenfalls schnell aktiv!