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14.02.2018

Informationsveranstaltungen zur Transparenzregelung

Informationen über die Transparenzregelung erhalten Mitglieder von PHYSIO-DEUTSCHLAND in diesem Frühjahr in Veranstaltungen in Stuttgart, Freiburg, Heidelberg und Ulm. Die Teilnehmer werden über neue Gesetzeslage informiert und bekommen Tipps für eine seriöse praxisinterne Gehaltskalkulation. Diskutiert werden auch die Konsequenzen, die es haben wird, wenn sich die gesetzgeberische Erwartung höherer Gehälter in der PT-Praxis nicht erfüllt.

An folgenden Terminen und in folgenden Orten finden die Informationsveranstaltungen statt:

  • 21. März von 14.30 bis ca. 18.00 Uhr in Stuttgart, Haus der Katholischen Kirche, Rupert-Mayer-Saal, Königstraße 7a, 70173 Stuttgart (Zugang über das Café Hochland von der Königstraße)

  • 18. April von 16.30 bis ca. 19.00 Uhr in Freiburg, Gesundheitsschulen Südwest, Konrad-Goldmann-Str. 7, 79100 Freiburg

  • 02. Mai von 14:30 Uhr bis ca. 18.00 Uhr in Heidelberg. Der Veranstaltungsort wird noch bekannt gegeben.

  • 06. Juni von 15.00 bis ca. 18.30 Uhr  in Ulm. Der Veranstaltungsort wird noch bekannt gegeben.

Referenten sind Michael N. Preibsch, Vorstandsvorsitzender, und Roland Hein, Justiziar von PHYSIO-DEUTSCHLAND, Landesverband Baden-Württemberg.

Herzlich eingeladen zu den Veranstaltungen sind sowohl Praxisinhaber als auch Angestellte in Praxen, die Mitglied von PHYSIO-DEUTSCHLAND sind. Um eine verbindliche Anmeldung per E-Mail an info(at)bw.physio-deutschland.de oder über unsere Homepage wird gebeten.

Hintergrund zur Transparenzregelung

Durch das Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz wurde die Grundlohnsummenbindung für die Jahre 2017 bis 2019 ausgesetzt, was dazu führte, dass die PT-Verbände mit den Primär- und Ersatzkassen für diese Zeitspanne Preiserhöhungen von insgesamt rund 30 Prozent erzielen konnten.

Der Gesetzgeber verbindet mit der besseren Vergütung der physiotherapeutischen Leistung aber die Erwartung, dass die niedergelassenen Praxen die Umsatzzuwächse in Form von höheren Gehältern an ihre angestellten Mitarbeiter weitergeben, die Arbeit in der Praxis dadurch wieder attraktiver wird und sich folglich wieder mehr Physiotherapeuten für eine Tätigkeit in der niedergelassenen Praxis interessieren.

Um zu prüfen, ob diese gesetzgeberische Erwartungshaltung eintrifft, wurde die Transparenzregelung in das Gesetz aufgenommen. Sie verpflichtet Kassen und Verbände, eine Regelung über Art und Umfang der Nachweise zu treffen, welche Arbeitsentgelte Arbeitnehmer in der niedergelassenen Praxis gezahlt bekommen.