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16.12.2021

Hygienekonzept in Physiotherapiepraxen: Regelungen der aktuellen Corona-Verordnung

Auch die ab dem 15. Dezember 2021 in Baden-Württemberg gültige Corona-Verordnung beinhaltet Angaben zum Hygienekonzept, welches Physiotherapiepraxen vorhalten müssen. Informieren Sie sich hier über die Vorgaben.

Laut § 17, Absatz 2 der aktuellen Corona-Verordnung müssen Physiotherapiepraxen als Betriebe zur Erbringung körperlicher Dienstleistungen ein Hygienekonzept erstellen.

 

Was muss das Hygienekonzept beinhalten?

Im Hygienekonzept entsprechend der Corona-Verordnung muss schriftlich festgehalten werden, wie die hier genannten, unter § 7 aufgeführten genannten Hygieneanforderungen umgesetzt werden:

  1. Umsetzung der Abstandsempfehlung (vor allem unter Darstellung anderweitiger Schutzmaßnahmen, wenn ein Abstand nicht eingehalten wird), und die Regelung von Personenströmen

  2. regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen

  3. regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen

  4. rechtzeitige und verständliche Information über die geltenden Hygienevorgaben

  5. Anbringung eines vor Zutritt deutlich sichtbaren Hinweises, sofern vom 2G-Optionsmodell Gebrauch gemacht wird

Wichtig: Wenn die zuständige Behörde dies verlangt, so müssen die Verantwortlichen das Hygienekonzept vorlegen und darüber Auskunft erteilen, wie es umgesetzt wird. Ansonsten liegt ein Tatbestand vor, der mit einem Bußgeld belegt wird. Sollte sich das Coronavirus in einer Praxis verbreiten und kein entsprechendes Hygienekonzept vorliegen/umgesetzt werden, so tragen die Verantwortlichen das Haftungsrisiko.

Wenn Sie jedoch alle oben genannten Informationen beachten und umsetzen, so haben Sie die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Bitte lassen Sie sich durch anders lautende Informationen, die ggf. im Internet im Umlauf sind, nicht verunsichern.

 

Wie soll das Hygienekonzept konkret aussehen?

PHYSIO-DEUTSCHLAND Baden-Württemberg hat dazu bereits im Sommer 2020 beim Sozialministerium und bei den Ordnungsämtern der Städte Freiburg, Karlsruhe, Mannheim und Stuttgart angefragt.

Eine Rückmeldung des Sozialministeriums hat uns nicht erreicht. Vom Ordnungsamt Freiburg hatten wir die Antwort bekommen, dass die Regelungen der Landesregierung nicht vorsehen, dass die Stadtverwaltung festlegt, wie Hygienekonzepte auszusehen haben. Die Landesregierung setze stattdessen auf die Eigenverantwortung der Verantwortlichen.

Unseres Wissens gibt es entsprechend keine offizielle Vorlage für ein Praxis-Hygienekonzept nach der aktuellen Corona-Verordnung.

Folgende Beispiele können Orientierung für Hygienekonzepte bieten. Hinweis: Diese Konzepte sind nicht speziell für Physiotherapiepraxen erstellt und müssen daher angepasst werden.

Viele nützliche Informationen finden Sie auch in unserem E-Book Hygiene (nach dem Mitgliederlogin zugänglich): https://bw.physio-deutschland.de/fachkreise/coronavirus.html

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Geschäftsstelle.