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11.05.2021

Hochschulische Ausbildung: Teilerfolg erzielt

Die Modellphase für die primärqualifizierenden Studiengänge in den Therapieberufen soll nun doch "nur" bis Ende 2024 verlängert werden. So sieht es ein Änderungsantrag der Regierungskoalition zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) vor.


Die Modellklausel in den bestehenden Berufsgesetzen der Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie sollte laut Kabinettsentwurf bis zum Jahr 2026 verlängert werden, also bis in die übernächste Legislaturperiode – eine Verschiebung auf die lange Bank! Die Partner des Bündnisses "Therapieberufe an die Hochschulen" haben mit einer gemeinsamen Stellungnahme eine Verlängerung bis maximal in die nächste Legislaturperiode gefordert. Diese Forderung haben die Regierungsparteien nun aufgegriffen.

Im Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD heißt es: "Das Fortbestehen der bisherigen Modellstudiengänge wird im Hinblick darauf gesichert, dass sie gegebenenfalls ein wichtiger Baustein sein können, um reguläre akademische Ausbildungsangebote aufzubauen". Die Regierungskoalition setzt damit ein Zeichen für die kommende Legislaturperiode, in der bei der Novellierung der Ausbildungen in den Therapieberufen über die Ausgestaltung der hochschulischen Ausbildung entschieden werden soll.

Nach aktuellem Zeitplan wird der Deutsche Bundestag über das GVWG in der kommenden Woche in 2. und 3. Lesung entscheiden. Das Gesetz muss danach noch in 2. Lesung den Bundesrat passieren.

Mehr Informationen zum Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen gibt es unter:https://buendnis-therapieberufe.de/.