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30.05.2018

GKV-Spitzenverband: Statt Blankoverordnung besser Direktzugang diskutieren

Bei einer Veranstaltung der Forschungsstelle für Sozialrecht und Sozialpolitik an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg zum Thema "Blankoverordnungen – direkter Zugang zu den Leistungen der Heilmittelerbringer – Chancen und Risiken" äußerte der Referent Dr. Martin Krasney, Justiziar des GKV-Spitenzverbands, Zweifel an der Umsetzung von Blankoverordnungen.

Der Gesetzgebers hätte zwar die Absicht, so Krasney, durch flächendeckende Modellvorhaben zur Blankoverordnung eine breitere Informationsgrundlage für die Beantwortung der Frage zu erhalten, ob diese Versorgungsform für die Regelversorgung geeignet sei. Die rechtlichen Rahmenbedinguneg würden aber eine Umsetzung nicht erlauben. Krasney betonte, dass eine Diskussion über die Möglichkeit des Direktzugangs in seinen Augen die zielführenderer Alternative sei.

Bei der Veranstaltung Ende April diskutierten rund 30 Zuhörer, darunter viele Krankenkassenmitarbeiter, das Thema. Viele stimmten Krasney zu, dass die Blankoverordnungen bereits jetzt keine guten Erfolgsaussichten hätten. Es fehlen bei der Durchführung der Modellvorhaben beispielsweise Schiedsregelungen bei Streitigkeiten – sowohl zwischen Kassen und Heilmittelerbringern als auch für Kassen untereinander. Außerdem sei die Frage der Budgetverantwortung nicht geklärt, die aus Kassensicht auf die Therapeuten übertragen werden müsste.