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18.05.2021

Förderprogramm „fiktiver Unternehmerlohn“

Auch wenn wir als Landesverband Baden-Württemberg der großen Hoffnung sind, dass es für die Physiotherapie-Branche dieses jüngsten Programmes einer finanziellen Unterstützung von Selbständigen nicht bedarf, wollen wir Sie gerne auszugsweise aus der gestrigen Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums informieren:

„Das Land Baden-Württemberg gewährt einen fiktiven Unternehmerlohn pauschal mit einem Festbetrag in Höhe von 1.000 Euro pro Monat für den Zeitraum Januar bis Juni 2021, sofern ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 vorliegt. Im Gegensatz zur Überbrückungshilfe I und II ist der fiktive Unternehmerlohn nicht mehr nach Höhe des Umsatzeinbruchs gestaffelt.

Anträge für den fiktiven Unternehmerlohn können ab dem 18. Mai 2021 im Rahmen der Antragstellung auf Überbrückungshilfe III über die Plattform des Bundes (https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) gestellt werden. Wurde die Überbrückungshilfe III bereits bewilligt, kann der fiktive Unternehmerlohn auch nachträglich über einen Änderungsantrag beantragt werden.“

Quelle: Startschuss für fiktiven Unternehmerlohn des Landes - Antragstellung ab sofort möglich: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de, 17.05.2021)