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05.07.2019

FAQ Datenschutz in der Physiotherapiepraxis

Die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) hat vergangenes Jahr für einige Verunsicherungen auch für die Physiotherapiepraxen gesorgt – teils berechtigt, teilweise aber auch zu Geschäftszwecken künstlich erzeugt bzw. aufgebauscht. Nun klären sich peu à peu relevante Fragestellungen.

Die für die baden-württembergischen Praxen maßgebende Behörde, der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (kurz: LfDI), hat jeweils einen Frage-Antwort-Katalog (FAQ) für die Arztpraxis und für die Pflege erstellt.

PHYSIO-DEUTSCHLAND Baden-Württemberg sieht keinen Grund, weshalb die Datenschutzrechtslage für PT-Praxen anders sein soll, als für Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen.

Die Antworten auf Fragen, die auch für die PT-Praxis wesentlich sind, können Sie deshalb hier herunterladen – damit auch das Thema Datenschutz wieder versachlicht wird.