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03.05.2019

Dieselfahrverbot in Stuttgart und Umgebung – Ausnahmegenehmigung für PT Praxen doch möglich

Am 28.02.2019 haben wir an dieser Stelle über das Dieselfahrverbot und die Folgen berichtet. Jetzt liegt die Stellungnahme des Stuttgarter Amts für öffentliche Ordnung vor.

Wie folgt haben wir am 28.02.2019 an dieser Stelle informiert:

"Dieselfahrverbot – auch das sind die Folgen

Nicht-Stuttgarter werden es gelesen haben, mangels Betroffenheit aber vielleicht schnell wieder vergessen haben: In Stuttgart und näherer Umgebung dürfen Dieselfahrzeuge bis Euro 4 nicht mehr fahren – es sei denn, man hat eine Sondergenehmigung. Sondergenehmigung für Physiotherapiepraxen? Nein, Danke – sagt die zuständige Behörde. Und so lautet die absolut nachvollziehbare, fast verzweifelte Reaktion der betroffenen Praxisinhaberin in einem Schreiben an PHYSIO-DEUTSCHLAND Baden-Württemberg:“ …lesen Sie hier weiter. 

Antwort liegt nun vor

Wie zugesagt, hat PHYSIO-DEUTSCHLAND Baden-Württemberg die zuständige Stuttgarter Behörde, das Amt für öffentliche Ordnung, Team Dieselverkehrsverbot, wegen eines grundsätzlichen Genehmigungsanspruchs für Physiotherapiepraxen angeschrieben. Gestern erreichte die Geschäftsstelle nun die Stellungnahme – bitte lesen Sie hier.

Fazit

Ausnahmegenehmigung ja – aber nur für Pkws, die auf die Praxis (den Praxisinhaber) zugelassen sind. Praxismitarbeiter erhalten für deren Pkw eine solche Ausnahmegenehmigung leider nicht. Ob den betroffenen Praxen mit dieser Stellungnahme zur Rechtslage geholfen ist? Wir wissen es nicht – andererseits scheint die Betroffenheit nicht sehr groß zu sein, nachdem der Geschäftsstelle zu diesem Thema keine weiteren Beschwerden vorliegen.