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25.07.2016

Neue Preise für die Abrechnung mit der Heilfürsorge

Aufgrund der aktuellen Erhöhung der AOK-Preise gelten auch für die Abrechnung mit der Heilfürsorge Baden-Württemberg neue Preise. Bitte verwenden Sie für Verordnungen, die ab dem 01.07.2016 für Polizeibeamte des Landes Baden-Württemberg ausgestellt werden, die neuen AOK-Preise zuzüglich 10 Prozent. Die Heilfürsorge ist über die neue Preisliste bereits informiert.

Die Heilfürsorge ist für die Abrechnung von physiotherapeutischen Leistungen für Polizeibeamte des Landes Baden-Württemberg sowie für Beamte der Landesfeuerwehrschule zuständig. Mit dem Innenministerium des Landes Baden-Württemberg wurde vereinbart, dass sich die Vergütung aus den Preisen der jeweils gültigen AOK-Preisliste zuzüglich 10 Prozent errechnet und die Patienten von der Zuzahlungs- und Rezeptgebührenpflicht befreit sind. Das bedeutet, dass sich die aktuelle Preissteigerung der AOK auch in der Vergütung von Leistungen für Landespolizisten niederschlägt. 

Die Anschrift der Abrechnungsstelle lautet: Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg, 70730 Fellbach, Tel.: 0711/3426-0.

Hier gelangen Sie zur aktuellen Preisliste der AOK.

Für Beschäftigte der Bundespolizei (ehemals Bundesgrenzschutz) gelten die aktuellen Preise des vdek. Im Gegensatz zu den Landespolizisten sind Bundespolizisten nicht von der Zuzahlung befreit. Die Anschrift der zuständigen Abrechnungsstelle lautet: Heilfürsorge der Bundespolizei, 53754 St. Augustin, Tel.: 02241/238-3423.

Hier gelangen Sie zur aktuellen Preisliste des vdek.