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14.06.2017

Mehr Geld für Physiotherapieschulen: Unsere Stellungnahme zum Entwurf des neuen Privatschulgesetzes

Kultusministerin Eisenmann hat kürzlich einen Gesetzentwurf für die Finanzierung der Privatschulen vorgelegt. Die freien Schulen erhalten künftig deutlich höhere Zuschüsse. Der Deutsche Verband für Physiotherapie, Landesverband Baden-Württemberg, fordert Nachbesserung für die Physiotherapieschulen.

Zum Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes für die Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulgesetz – PSchG) sind auch wir als Berufsverband aufgefordert worden, eine Stellungnahme abzugeben. 33 der  37 Physiotherapieschulen in Baden-Württemberg befinden sich in freier Trägerschaft und fordern Schulgeld von ihren Schülerinnen und Schülern. „Unser Ziel als Berufsverband war schon immer eine kostenlose Ausbildung zum Physiotherapeuten“, so Michael N. Preibsch, Vorstandsvorsitzender des Landesverbands. „Die Novellierung des Privatschulgesetzes bietet nun die Gelegenheit, über eine längst überfällige Anpassung der staatlichen Förderung, das Schulgeld zu reduzieren – ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung.“

Die Möglichkeit der Stellungnahme zum Gesetz ist eine große Chance. Vorausgegangen waren dieser viele Gespräche mit Mitgliedern des Landtags, in denen wir immer wieder darauf hingewiesen haben, dass die derzeitige finanzielle Situation der Physiotherapieschulen in Baden-Württemberg sinkenden Schülerzahlen und somit dem Fachkräftemangel Vorschub leistet. Auch eine qualitativ hochwertige Ausbildung ist unter den derzeitigen Gegebenheiten nicht mehr gewährleistet, die Versorgung der Patienten gefährdet. Eine Berechnung der tatsächlichen Ausbildungskosten unter Berücksichtigung sämtlicher Anforderungen und Bedarfe eines Physiotherapieschülers muss Grundlage für die Berechnung der staatlichen Pro-Kopf-Förderung sein. „In der Systematik, nach der die Höhe der Förderungen pro Schulart bestimmt wird, sind wir falsch eingruppiert  – dies haben wir in unserer Stellungnahme deutlich gemacht und gefordert, dass für die Physiotherapieschulen eine eigene Untergruppe geschaffen wird“, so Preibsch. Der Stellungnahme zugrunde liegt ein vom Verband erstelltes Berechnungsmodell, das von Kosten in Höhe von 13.600 Euro pro Jahr pro Schüler ausgeht. Bei einem Kostendeckungsgrad von 80 Prozent - wie von der Landesregierung vorgesehen - muss daher der Zuschuss 10.880,- Euro pro Schüler im Jahr betragen. Für das Jahr 2016 wurde ein staatlicher  Zuschuss in Höhe von 5.525,- Euro für die Gruppe „übrige Berufskollegs“ gewährt, der wir derzeit untergeordnet sind. „Mit dieser Eingruppierung werden wir mit Schulen gleichgestellt, die für ihren Unterricht lediglich Tafel und Kreide und einen Lehrer für  30 Schüler benötigen“, so Preibsch. „Jeder, der mal an einer Physiotherapieschule war, weiß, dass es bei uns ganz anders aussieht - das fängt bei der Ausstattung an und hört mit dem Lehrer-Schüler-Schlüssel bei den praktischen Übungen auf.“

Die erste Anhörung zum Gesetzentwurf im Landtag ist für den 19. oder 20. Juli vorgesehen. „Von Seiten der Politik wurde uns für unsere Forderung Unterstützung signalisiert, wir sind also guten Mutes, dass wir etwas für unseren Berufsstand erreichen können“, so Preibsch.