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20.01.2017

Hereditäres Lymphödem und Elephantiasis: Zwei neue Diagnosen für langfristige Verordnung beschlossen

Es gibt Erkrankungen, die der aktuelle Katalog, der die ICD-10-Schlüssel definiert und listet, nicht ausreichend spezifiziert wiedergibt, um einem Vertragsarzt Rechtssicherheit hinsichtlich der Ausstellung einer Verordnung mit langfristigem Heilmittelbedarf zu geben. Die maßgebenden Stellen haben dem nun Rechnung getragen.

GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung haben im Rahmen einer rückwirkenden (Geltung ab 01.01.2017) Änderungsvereinbarung zu den für die Vertragsärzteschaft maßgeblichen gesetzlichen Rahmenvorgaben für die Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen vereinbart, die Diagnosen Hereditäres Lymphödem und Lymphödem Stadium III (Elephantiasis) bis zu einer offiziellen Anpassung der Heilmittelrichtlinie wie folgt als besondere Verordnungsbedarfe anzuerkennen:

Nutzt der Vertragsarzt deshalb den ICD-10-Schlüssel

  • I89.02, I89.05 – also die Diagnosen Lymphödem der oberen und unteren Extremität(en), Stadium III, Lymphödem, sonstige Lokalisation, Stadium III Kopf, Hals, Thoraxwand, Genitalbereich

oder

  • Q82.0- also die Diagnose Hereditäres Lymphödem

können zugunsten des betroffenen Patienten Verordnungen ausgestellt werden, die zugunsten des Vertragsarztes dessen Verordnungsrichtgröße (Budget) nicht belasten.

Bitte informieren Sie Ihre etwaigen Patienten und deren behandelnde Ärzte.