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03.05.2017

Antikorruptionsgesetz: Dem „Anfangsverdacht“ frühzeitig vorbeugen. Ärztezeitung greift Thema auf

In der Ärztezeitung vom 2. Mai wird das Thema Korruption aufgegriffen. Unter der Überschrift „Staatsanwalt wird leicht hellhörig“ berichtet die Ärztezeitung, dass derjenige, der Kooperationsverträge der Ärztekammer vorlege, das Risiko senke unter Korruptionsverdacht zu geraten.

Bei einer Veranstaltung der Deutschen Krankenhausgesellschaft in Berlin legte Staatsanwalt Robert Kinzler aus München den Fokus auf Transparenz: Seit Inkrafttreten des Antikorruptionsgesetzes sei diese wichtiger denn je. „Wenn Kooperationsverträge, wie in Paragraf 33 der Musterberufsordnung gefordert, den Ärztekammern vorgelegt werden, spreche diese Offenheit "in der Regel" gegen einen Anfangsverdacht auf Bestechung oder Bestechlichkeit im Gesundheitswesen“, zitiert die Ärztezeitung Kinzler.

Lesen Sie hier den vollständigen Artikel in der Ärztezeitung.

Michael N. Preibsch, Vorsitzender von Physio-Deutschland Baden-Württemberg, zum Thema: „Physiotherapeuten dürfen sich nicht in der Annahme wähnen, dass das Antikorruptionsgesetz auf sie keine Anwendung findet – das tut es nämlich ganz selbstverständlich!“


Der Verband rät:
Wer als Physiotherapeut nur solche Kooperationsverträge unterzeichnet, die zuvor bei der Ärztekammer vorgelegt und von dieser nach Prüfung für gut befunden wurden, senkt das Risiko, in Verdacht korruptiven Verhaltens zu geraten.