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21.07.2016

Ärztezeitung: „Physiotherapeuten in Haftung nehmen!“

„Physiotherapeuten in Haftung nehmen!“: Diese ziemlich reißerische Überschrift wählte die Ärztezeitung gestern, um über die politischen Überlegungen, Heilmittelerbringer mit mehr Autonomie auszustatten, zu berichten.

In seinem Artikel vom 20. Juli 2016 schreibt Florian Staeck in der Ärztezeitung folgendes:

"Die KBV drängt darauf, bei den geplanten Modellvorhaben zur Blankoverordnung von Heilmitteln, die Wirtschaftlichkeitsverantwortung beispielsweise auf Physiotherapeuten zu übertragen. Das geht aus der Stellungnahme der KBV zum Referentenentwurf des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes hervor. Der BMG-Entwurf sieht vor, dass in jedem Bundesland und für alle Heilmittelerbringer Modellvorhaben aufgelegt werden.

Dabei bleibt Diagnose- und Indikationsstellung Aufgabe des Vertragsarztes. Dagegen soll die Auswahl des Heilmittels, die Dauer der Therapie und die Frequenz der Behandlungseinheiten von Physio- oder Ergotherapeuten, Logopäden oder Podologen festgelegt werden.

Die KBV wertet die Modellvorhaben grundsätzlich als "sinnvolle Entlastung der Vertragsärzte". Allerdings hätten diese bei Blankoverordnungen keine Steuerungsmöglichkeiten mehr im Hinblick auf Verordnungsmenge und -kosten.

Bleibt die Ausgabenverantwortung bei Modellprojekten beim Vertragsarzt, dann würden sie für Kosten in Haftung genommen, auf die sie keinerlei Einfluss mehr hätten. Nötig sei daher eine gesetzliche Regelung, damit die in Modellprojekten entstandenen Ausgaben nicht in die Heilmittel-Richtgrößen eingehen.

Die KBV drängt darauf, dass KVen in die Umsetzung der Modellvorhaben eingebunden werden. Vertragsärzten müsse es in jedem Fall möglich bleiben, kontraindizierte Heilmittel zu bestimmen und so "verantwortlicher Gesamtkoordinator der Therapie zu bleiben". Dass für Heilmittelverträge zwischen Kassen und Leistungserbringern künftig nicht mehr der Grundsatz der Beitragssatzstabilität gelten muss, sieht die KBV kritisch. Die Preiserhöhungen für Heilmittel dürften bei Vertragsärzten keine Nachteile bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach sich ziehen, heißt es."

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PHYSIO-DEUTSCHLAND längst aktiv

„Selbstverständlich bin ich längst mit der KV BaWü sowie einigen Kassen in intensiven Gesprächen, um auch für Baden-Württemberg entsprechende Modellvorhaben zeitnah nach Inkrafttreten eines entsprechenden Gesetzes - angedacht ist ja bisher der 01. Januar 2017 - starten zu können,“ so Michael Preibsch, Vorsitzender von PHYSIO-DEUTSCHLAND BaWü. Preibsch weiter: „Die zu erwartende und reflexhafte Forderung einzelner ärztlicher Institutionen, dass auch Physiotherapeuten dann in eine Budgetverantwortung kommen müssen, wird so selbstverständlich nicht zu akzeptieren sein und auch nicht kommen – da gibt es sicherlich weitaus klügere Lösungen und Instrumente, um ein Ausufern der Kosten zu vermeiden.“

Lesen Sie den vollständigen Artikel aus der Ärztezeitung vom 20.07.2016 hier.